VAB-Kurzpapier an den Deutschen Bundestag vom 22. Juni 2022 zur Evaluation der geltenden Rechtslage der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, die inländische Einkünfte aus der Überlassung von Rechten erzielen, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind (sog. „Registerfälle“); Überarbeitung des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG
Stellungnahme des VAB an das BMF vom 22. Juni 2022 zur Evaluation der geltenden Rechtslage der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, die inländische Einkünfte aus der Überlassung von Rechten erzielen, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind (sog. „Registerfälle“); Überarbeitung des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG
Verbandsstellungnahme an das BMF vom 3. Juni 2022 zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) vom 25. Juni 2021
Stellungnahme des VAB vom 11. Mai 2022 zum Referentenentwurf vom 13. April 2022 über ein Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Position paper of the Association of Foreign Banks in Germany of 29 April 2022 concerning the new tax transparency framework for crypto-assets and the amendments to the Common Reporting Standard (CRS)
Positionpaper of the Association of Foreign Banks in Germany dated 27 April 2022 regarding the ESMA’s draft Guidelines on certain aspects of the MiFID II suitability requirements
Positionspapier des VAB vom 21.04.2022 in Bezug auf den Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
VAB-Stellungnahme an das BZSt vom 8. April 2022 zum Elektronischen Antragsverfahren auf Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag gem. § 50c EStG i. V. m. einem Doppelbesteuerungsabkommen
VAB-Stellungnahme an das BMF vom 8. April 2022 zum Elektronischen Antragsverfahren auf Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag gemäß § 50c EStG i. V. m. einem Doppelbesteuerungsabkommen für Anträge ab dem 1. Januar 2023
VAB-Stellungnahme vom 4. April 2022 zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum „Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz bei Softwareauftragsentwicklung“ vom 21.03.2022