Präsenz-Sitzung der VAB-Arbeitsgruppe Compliance | Kryptowertehandel von Banken – rechtliche und tatsächliche Herausforderungen

 

Wir laden Sie herzlich zur Präsenz-Sitzung der VAB-Arbeitsgruppe Compliance am 6. März 2025, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, in den
Räumlichkeiten von 
HEUKING, 2. Obergeschoss, Goetheplatz 5–7, 60313 Frankfurt am Main, ein.

Viele Banken möchten aktuell ihren Kunden die Investitionsmöglichkeit in Kryptowerte wie den Bitcoin eröffnen. Dabei geht es sowohl um den Kauf und Verkauf als auch um die anschließende Verwahrung von Kryptowerten.

Die Studie „Kryptowährung 2024“ des Marktforschungsinstituts Splendid Research von April 2024 zeigt auf, dass in Deutschland jeder achte Erwachsene in Kryptowährungen investiert.

Wir freuen uns daher darauf, dass Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Johannes Blassl (Heuking) einen fachlichen Einblick in das Thema gewährt. Herr Blassl berät verschiedene Banken bei der Einführung von Kryptowertehandelsmodellen und kann daher auch aus Erfahrungen aus der Praxis berichten.

 

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

  • Überblick über den Kryptowertehandel
  • Relevante Kryptowerte und relevante Handelsplätze
  • Erfolgsfaktoren zur Implementierung des Kryptowertehandels
  • Handels- und Verwahrstrang: rechtliche Einordnung und Vertragsbeziehungen
  • Aufsichtsrechtliche Einordnung des Kryptowertehandels
  • Handelsausfälle und Haftungsrisiken
  • KYC-Prozesse
  • Überblick zur Markets in Crypto-Assets Regulation („MiCAR“) und den Level 2 und 3 Maßnahmen
  • Notwendige Notifizierungs- und Erlaubnisprozesse in Deutschland: praktische Erkenntnisse
  • Umsetzung der MiCAR in Deutschland: Finanzmarktdigitalisierungsgesetz („FinmadiG“)

 

Im Anschluss besteht Raum für Fragen, Diskussion und den persönlichen Austausch

Eventuelle Fragen zu den Themen der Agenda können Sie uns gern bereits im Vorfeld per Mail an nina.weidinger@vab.de zukommen lassen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei, jedoch bitten wir für die bessere Planung um eine verbindliche Anmeldung. Ihre Anmeldung für diese Sitzung nehmen wir gerne bis zum 3. März 2025 entgegen.

Wir freuen uns, Sie persönlich bei dieser VAB-Arbeitsgruppensitzung begrüßen zu dürfen.

 

2025-03-06 | Präsenz-Sitzung der Arbeitsgruppe Compliance
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