Ausländische Fondsgesellschaften bereichern seit Jahrzehnten den Finanzplatz Deutschland. Sie offerieren eine breite Produkt- und Servicepalette, die sowohl private Anleger als auch institutionelle Investoren anspricht, wie Versicherungen, Pensionskassen, private Unternehmen und öffentliche Hand.
Aufgrund ihrer Vernetzung und der Expertise lokaler Märkte im Ausland können die ausländischen Fondsgesellschaften die Anlagemöglichkeiten ihrer deutschen Kunden erheblich erweitern. Speziell, wenn es um maßgeschneiderte Produkte oder um regional schwer zugängliche Anlagen geht. Das Angebot reicht von Publikums- bis hin zu individuell gestalteten Spezialfonds, die sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Recht aufgelegt werden.
Da große Teile des Fondsbereichs weitgehend nach detaillierten europäischen Vorgaben reguliert sind, genießen deutsche Anleger ein vergleichbar hohes Schutzniveau. Permanente Fortentwicklungen sorgen dafür, dass der Fondsstandort Deutschland weiterhin attraktiv bleibt, etwa um deutschen Anlegern eine privaten Altersvorsorge zu bieten. Die Fondsgesellschaften selbst werden entweder von der BaFin oder – im Falle einer EWR-Niederlassung [1] – von der Heimatlandaufsicht überwacht.
[1] Mitgliedsstaaten des EWR sind alle 27 Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island und Norwegen.